AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von
Bündnis Hund – Individuelles und ganzheitliches Training für Mensch und Hund |
Inhaberin Marion Freund-Babojelic, Kirchäcker 7, 78073 Bad Dürrheim.
Bitte lesen Sie sich diese sorgfältig durch, damit es nicht zu Missverständnissen kommt.
Für weitere Informationen oder Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung!
§ 1 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand sind Einzel- und Gruppentraining, Seminare, Workshops, Kurse oder die sonstigen angebotenen Aktivitäten und Veranstaltungen für Hund und Halter. Es besteht die Möglichkeit, sich kostenlos vor Vertragsschluss über die Inhalte, die Abläufe sowie die Ausstattung beraten zu lassen.
§ 2 Leistungsbeschreibung
Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Beschreibungen der Angebote im Internet und/oder Prospekten. Diese Beschreibungen werden in den bezugnehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung von ‚Bündnis Hund‘ Vertragsbestandteil. Die auf der Internetseite oder im Prospekt enthaltenen Angaben sind bindend.
‚Bündnis Hund‘ behält sich jedoch ausdrücklich vor, in angemessenem Umfang Änderungen der Beschreibungen aus sachlichen und nicht vorhersehbaren Gründen vorzunehmen, über die nach Möglichkeit vor Antritt der Veranstaltung informiert wird. Der Teilnehmer hat nach Erhalt einer solchen Information das Recht, innerhalb von zehn Tagen von der Veranstaltung zurückzutreten und erhält eine eventuell bereits bezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen; ein per E-Mail erklärter Rücktritt wird erst nach Bestätigung durch ‚Bündnis Hund‘ wirksam.
‚Bündnis Hund‘ behält sich notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen sowie zeitliche Verschiebungen vor, ist jedoch bemüht, der ursprünglichen Planung möglichst nahe zu kommen.
§ 3 Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme am Einzel- und Gruppentraining sowie an Veranstaltungen (Seminare, Workshops, Kurse) oder den sonstigen Aktivitäten von ‚Bündnis Hund‘ erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Teilnahme bzw. das Mitführen von Hunden ist nur gestattet, wenn der Hund einen gültigen Impfschutz aufweist und der Tierhalter eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. ‚Bündnis Hund‘ ist berechtigt, einen geeigneten Nachweis anzufordern.
Der Hundehalter haftet für alle Schäden, die durch ihn und/oder seinen Hund verursacht werden. Hierzu gehören auch Verunreinigungen durch Hunde. Diese sind innerhalb und außerhalb des Veranstaltungsgeländes sowie der Veranstaltungsräume vom Hundehalter unaufgefordert und vollständig zu beseitigen. Mit einer Anmeldung erklärt jeder Teilnehmer, dass diese Bedingungen erfüllt und akzeptiert sind. ‚Bündnis Hund‘ behält sich vor, Teilnehmer oder Hunde ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 4 Vertrag / Anmeldung
Mit der Anmeldung findet ein verbindlicher Vertragsabschluss zwischen dem Interessenten und ‚Bündnis Hund‘ statt. Die Anmeldung erfolgt schriftlich, per Post oder per Mail und verbindlich durch den Anmeldenden, ebenso für weitere Teilnehmer, die in der Anmeldung namentlich aufgeführt sind. Ein Vertrag kommt mit der Bestätigung durch ‚Bündnis Hund‘ zustande und bedarf keiner bestimmten Form.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Teilnahmegebühren für ein Einzel- und/oder Gruppentraining sowie für Veranstaltungen (Seminare, Workshops, Kurse) sowie sonstige Aktivitäten sind bei ‚Bündnis Hund‘ zu erfragen und/oder werden in der Ausschreibung bzw. der Anmeldebestätigung genannt.
Die Gebühren für Seminare, Workshops, Kurse sowie sonstige Aktivitäten werden nach Bestätigung durch ‚Bündnis Hund‘ fällig. Der späteste Fälligkeitstermin für die Gebühr liegt grundsätzlich vier Wochen vor Beginn der Dienstleistung. Bei späteren Anmeldungen, ist die Gebühr unmittelbar nach Anmeldebestätigung auf das Konto von ‚Bündnis Hund‘ zu entrichten.
Sofern die Teilnehmerzahl für eine Veranstaltung begrenzt ist, werden die Teilnehmerplätze in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. ‚Bündnis Hund‘ hat insofern das Recht, auch nach erfolgter Teilnahmebestätigung vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Teilnahmegebühr nicht innerhalb der mitgeteilten Zahlungsfrist eingeht, damit ein Teilnehmerplatz anderweitig vergeben werden kann.
Die Gebühr für ein Einzel- und/oder Gruppentraining kann überwiesen oder in bar vor Ort bezahlt werden. Bei der Buchung mehrerer Einzel- bzw. Gruppenstunden in einem bestimmten Zeitraum (z.B. Urlaubstraining) gelten, falls hier keine andere Absprache in Schriftform getroffen wurde, die gleichen Zahlungsbedingungen wie für Seminare. Bei nicht Zustande kommenden Trainingseinheiten oder Ausfall durch ‚Bündnis Hund‘ aufgrund von Urlaub, Krankheit, Fortbildung, etc., haben die Teilnehmer die Möglichkeit im Vorfeld oder bis zu zwei Monate im Nachhinein ihre Trainings vor- bzw. nachzuholen. Hierbei besteht nach Abstimmung die Möglichkeit, auch andere Angebote als das eigentliche Trainingsangebot zu besuchen.
§ 6 Rücktritt
Rücktritt durch den Teilnehmer:
Ein Teilnehmer kann vor Beginn der Veranstaltungen (Seminare, Workshops, Kurse), Einzel- und Gruppentraining oder den sonstigen Aktivitäten und Leistungen zurücktreten.
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen; ein per E-Mail erklärter Rücktritt wird erst nach Bestätigung durch ‚Bündnis Hund‘ wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges bei ‚Bündnis Hund‘ bzw. im Falle einer E-Mail der Bestätigung des Rücktritts durch ‚Bündnis Hund‘. Das Fernbleiben gilt nicht als Rücktritt!
Im Falle des Rücktrittes kann ‚Bündnis Hund‘ Ersatz für Aufwendungen sowie Stornierungs-kosten verlangen. Die Stornokosten für Veranstaltungen (Vorträge, Seminare, usw.) sind ab dem Zeitpunkt der Anmeldung:
- Bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 30% der Teilnahmegebühr.
- Bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr.
- Bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 70 % der Teilnahmegebühr.
- Bei Rücktritt ab 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung
sowie bei Abbruch der Veranstaltung: 100% der Teilnahmegebühr. - Zur Vermeidung der Stornierungskosten können Sie einen Ersatzteilnehmer für die gebuchte Veranstaltung benennen.
- Die Stornierungskosten für Einzelunterricht betragen ab 24 Stunden vor Unterrichts-beginn 100% der Teilnahmegebühr.
- Eine Teilnahme am Gruppentraining muss ebenfalls rechtzeitig abgesagt werden; spätestens 3 Stunden vor Beginn der Stunde (bevorzugt per WhatsApp oder SMS).
- Bei Nichterscheinen oder Fernbleiben findet generell keine Rückerstattung statt!
Rücktritt durch ‚Bündnis Hund‘:
‚Bündnis Hund‘ kann vor Beginn der Veranstaltungen (Seminare, Workshops, Kurse), der Einzel- und Gruppentrainings oder der sonstigen Aktivitäten und Leistungen ohne Einhaltung einer Frist zurücktreten, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält – insbesondere, wenn andere Teilnehmer oder das Ziel der Veranstaltung/des Trainings gefährdet werden.
Wegen mangelnder Beteiligung, bei Ausfall der Kursleiter/Referenten z.B. durch plötzliche Erkrankung oder in Fällen höherer Gewalt kann es zu einem kurzfristigen Ausfall von Veranstaltungen (Seminare, Workshops, Kurse), des Einzel- und Gruppentraining oder der sonstigen Aktivitäten kommen und diese abgesagt oder verschoben werden.
‚Bündnis Hund‘ wird sich, sofern es möglich ist, um eine Ersatzveranstaltung/-training zu einem späteren Zeitpunkt bemühen, so dass bezahlte Teilnahmegebühren gültig bleiben, haftet jedoch auf Verlangen höchstens mit der Rückerstattung bezahlter Teilnahme-gebühren, nicht für eventuell daraus hinausgehende Schäden, die einem Teilnehmer durch Veranstaltungsausfall oder Terminverschiebung entstehen.
Bei einer Absage werden bereits bezahlte Gebühren entsprechend der Zahl durchgeführter Veranstaltungstage und Leistungen anteilig bzw. in voller Höhe rückerstattet. Stört ein Teilnehmer die Veranstaltung oder widersetzt sich den Anweisungen des Kursleiters, so kann ‚Bündnis Hund‘ ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten.
§ 7 Haftung durch ‚Bündnis Hund‘
Die Teilnahme an Veranstaltungen (Seminare, Workshops, Kurse), am Einzel- und Gruppentraining und den sonstigen Aktivitäten sowie das Betreten des ‚Bündnis Hund‘-Geländes und die Benutzung der Geräte für Hund und Halter erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
Der Teilnehmer haftet für die durch ihn und seinen Hund entstandenen Schäden!
‚Bündnis Hund‘ als Veranstalter haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. ‚Bündnis Hund‘ haftet nicht für Schäden, die von Dritten oder deren Hunden herbeigeführt werden.
§ 8 Mitwirkungspflicht
Jeder Teilnehmer ist im Interesse eines reibungslosen Veranstaltungsablaufes verpflichtet, den Weisungen der Verantwortlichen von ‚Bündnis Hund‘ Folge zu leisten. Aus Sicherheitsgründen ist der Hund auf dem Trainingsgelände und in den Veranstaltungsräumlichkeiten an der Leine zu führen. Beanstandungen sind sofort unter Angabe der Umstände, des Hergangs bzw. der entstandenen Schäden ‚Bündnis Hund‘ mitzuteilen. Nach Beendigung des Leistungsanspruchs sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen.
§ 9 Film- und Fotoaufnahmen
Der Teilnehmer erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Film- und Fotoaufnahmen seines Tieres, welche während eines Seminars oder einer Veranstaltung erstellt wurden. Der Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung.
‚Bündnis Hund‘ verpflichtet sich, die Veröffentlichung von Film- und Fotoaufnahmen ausschließlich auf die inhaltliche Gestaltung von Fachpublikationen, Fachbüchern, Schulungs- und Lehrmaterialien zu beschränken.
Film- und Fotoaufnahmen durch Teilnehmer während eines Trainings, Seminars oder einer Veranstaltung sind nur nach vorheriger Absprache mit ‚Bündnis Hund‘ gestattet.
§ 10 Unwirksamkeit und Vorbehalte (Salvatorische Klausel)
Sollte aus irgendwelchen Gründen eine der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen davon nicht berührt (§ 139 BGB).
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen rechtswidrig oder ungültig sein, gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die dem gewollten wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung entspricht. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsinhalte hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrages zur Folge.
Eine Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern bleibt nur ‚Bündnis Hund‘ vorbehalten.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Bad Dürrheim. Soweit gesetzlich zulässig, sind die für Bad Dürrheim zuständigen Gerichte als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
Stand: Januar 2020
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